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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13 (https://dejure.org/2013,39937)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 8 R 711/13 (https://dejure.org/2013,39937)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 8 R 711/13 (https://dejure.org/2013,39937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des Versicherten binnen eines Jahres nach Eheschließung im Fall der Hinterbliebenrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2a; SGG § 202; ZPO § 292
    (Nicht-)Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei Tod des Versicherten binnen eines Jahres nach Eheschließung im Fall der Hinterbliebenrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; Senat, Urteil v. 10.2.2010, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 128 Rdnr. 3b).

    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit der Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit dieses Umstands zum Zeitpunkt der Eheschließung steigt deshalb zugleich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher "besonderen Umstände", die vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisen sind (BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris).

    Der Wunsch, der beiderseitigen Liebesbeziehung nach langjährigem eheähnlichem Zusammenleben mit dem Versicherten den "offiziellen Segen" zu geben und sie damit auch formal und rechtlich zu manifestieren, ist zwar nicht von vornherein - losgelöst von den Umständen des konkreten Einzelfalls - ungeeignet, einen besonderen Umstand anzunehmen (BSG, Urteil v. 6.5.2010, a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., juris).

    Das kann z.B. der Fall sein, wenn es nachweisbare Vorbereitungen zu einer Eheschließung gegeben hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, L 5 R 320/10, jeweils juris).

    Lediglich abstrakte Pläne zur Heirat, ohne entsprechende Vorbereitungen und ohne definitiv ins Auge gefassten Termin, reichen nicht aus, um einen bereits vor dem Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung gefassten Heiratsentschluss annehmen zu können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Als besondere Umstände i.S.d. des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, juris; Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Senat, Urteil v. 10.2.2010, L 8 R 134/09, juris).

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; Senat, Urteil v. 10.2.2010, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 128 Rdnr. 3b).

    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit der Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit dieses Umstands zum Zeitpunkt der Eheschließung steigt deshalb zugleich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher "besonderen Umstände", die vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisen sind (BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris).

    Ebenso bleibt es ihm unbenommen, keinerlei Auskünfte über den "Zweck der Heirat" zu geben (BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Als besondere Umstände i.S.d. des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, juris; Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Senat, Urteil v. 10.2.2010, L 8 R 134/09, juris).

    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit der Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit dieses Umstands zum Zeitpunkt der Eheschließung steigt deshalb zugleich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher "besonderen Umstände", die vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisen sind (BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris).

    Der Wunsch, der beiderseitigen Liebesbeziehung nach langjährigem eheähnlichem Zusammenleben mit dem Versicherten den "offiziellen Segen" zu geben und sie damit auch formal und rechtlich zu manifestieren, ist zwar nicht von vornherein - losgelöst von den Umständen des konkreten Einzelfalls - ungeeignet, einen besonderen Umstand anzunehmen (BSG, Urteil v. 6.5.2010, a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., juris).

  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Das kann z.B. der Fall sein, wenn es nachweisbare Vorbereitungen zu einer Eheschließung gegeben hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, L 5 R 320/10, jeweils juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 8 R 134/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Als besondere Umstände i.S.d. des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, sofern sie auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 6.5.2010, B 13 R 134/08 R, juris; Urteil v. 5.5.2009, B 13 R 55/08 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Senat, Urteil v. 10.2.2010, L 8 R 134/09, juris).

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, a.a.O.; Senat, Urteil v. 10.2.2010, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 128 Rdnr. 3b).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Gegen den Beschluss hat die Klägerin am 18.6.2010 Beschwerde eingelegt, die unter dem Az. L 8 R 527/10 B ER geführt worden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakten, der Verwaltungsakten der Beklagten und der Streitakten des SG Dortmund (Az. S 15 R 576/10 ER; nachfolgend LSG NRW, L 8 R 527/10 B ER), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09

    Anspruch auf Bewilligung einer großen Witwenrente bei vermuteter Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Dabei kann offen bleiben, ob jegliche finanziellen Aspekte und Interessen als Indizien für eine Versorgungsehe herangezogen werden können (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.1.2011, L 3 R 422/09, Hessisches LSG, Urteil v. 16.11.2011, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.10.2012, a.a.O., jeweils juris) oder nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2a SGB VI ("Anspruch auf Hinterbliebenversorgung") sowie dem Sinn und Zweck der Regelung (Schutz der Versichertengemeinschaft vor Erlangung einer Versorgung als Zweck der Eheschließung, BT-Drucks 14/4595 S. 44) lediglich das Interesse an der Witwenrente im Vordergrund maßgeblich ist.
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI zwingt den Hinterbliebenen nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung zu offenbaren (vgl. BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 711/13
    Es spricht in diesen Fällen allerdings einiges dafür, gerade wenn zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Liebesbeziehung und eine langjährig sich bewährt habende Verbundenheit besteht, dass insbesondere der Partner, der an einer solchen Erkrankung leidet, sich Gedanken über die Sicherung des anderen Partners macht, und ihm deshalb daran liegt, durch eine Eheschließung Letzterem eine Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 21.3.2007, L 8 R 112/06, VG des Saarlandes, Urteil v. 24.8.2010, 3 K 452/10, juris).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 452/10

    Vermutung einer so genannten "Versorgungsehe" bei Eheschließung nach

  • LSG Berlin, 08.04.1999 - L 3 U 99/97

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

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